

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Athlete Backstage Support
Inhaberin: Kim Hämmerle
Bachgasse 31/2, 86732 Oettingen i.Bay.
E-Mail: athletebackstagesupport@gmail.com
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen Athlete Backstage Support (Inhaberin: Kim Hämmerle, nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Athlet“ oder „Kunde“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand & Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von organisatorischen, logistischen und unterstützenden Dienstleistungen im Rahmen von Bodybuilding- und Fitnesswettkämpfen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Dienstleistungsvertrag.
(2) Die Präsentation der Dienstleistungen auf einer Website, in sozialen Medien oder in Infomaterialien stellt kein bindendes Angebot dar.
(3) Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags oder durch die schriftliche Buchungsbestätigung (auch per E-Mail) durch die Auftragnehmerin zustande. Erst nach schriftlicher Buchungsbestätigung gilt der Termin bzw. der Wettkampftag als verbindlich reserviert.
§ 3 Leistungsumfang & Leistungsabgrenzung
(1) Die Auftragnehmerin übernimmt ausschließlich organisatorische, logistische und unterstützende Tätigkeiten am und rund um den Wettkampftag (z. B. Backstage-Betreuung, Unterstützung beim Pump-Up und Glossing, Tanning/Material, Reiseorganisation, Betreuung bei der Registrierung).
(2) Ausdrückliche Leistungsabgrenzung: Nicht Bestandteil der Dienstleistung sind insbesondere:
Trainingsplanung und -beratung
Ernährungs- und Diätplanung
Peak-Week-Strategien oder Wasser-/Ladepläne
Veränderung der Posingroutine
Medizinische, heilpraktische oder physiotherapeutische Leistungen
Supplementberatung
Eingriffe in oder Änderungen der sportlichen Wettkampfstrategie
(3) Sämtliche sportfachlichen, gesundheitlichen und strategischen Entscheidungen verbleiben ausschließlich beim Athleten selbst und/oder dessen beauftragtem Coach. Die Auftragnehmerin ist nicht berechtigt oder verpflichtet, Weisungen des Coaches ohne Zustimmung des Athleten abzuändern.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Athleten
(1) Der Athlet ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen (Posing-Zeiten, Registrierungsfristen, Absprachen mit dem Coach, gesundheitliche Besonderheiten wie Allergien/Hautunverträglichkeiten gegen Tanning-Produkte oder Kosmetika) rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.
(2) Der Athlet stellt sicher, dass er die Vorgaben und Regeln des jeweiligen Wettkampfveranstalters kennt und einhält.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen & Kleinunternehmerregelung
(1) Es gelten die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Honorare und Preise.
(2) Auslagen und Zusatzkosten (z. B. Fahrtkosten, Hotelkosten, Parkgebühren, Maut, Materialkosten oder Eintrittskarten für Betreuer/Backstage-Pässe) werden, sofern vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Kleinunternehmerregelung: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen angewendet werden.
(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
(5) Der Rechnungsbetrag ist – sofern nicht anders im Vertrag vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das angegebene Konto zur Zahlung fällig.
§ 6 Stornierung / Rücktritt durch den Athleten
(1) Eine Stornierung des gebuchten Auftrags bedarf der Schriftform (E-Mail ausreichend).
(2) Im Falle einer Stornierung durch den Athleten stehen der Auftragnehmerin folgende Stornogebühren auf das vereinbarte Grundhonorar zu:
Bis 30 Tage vor dem Wettkampf: kostenfrei
29 bis 14 Tage vor dem Wettkampf: 30 % des vereinbarten Honorars
13 bis 7 Tage vor dem Wettkampf: 50 % des vereinbarten Honorars
Weniger als 7 Tage vor dem Wettkampf sowie bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
(3) Bereits entstandene und nicht mehr kostenfrei stornierbare Drittkosten (z. B. gebuchte Hotelzimmer, Zug-/Flugtickets, bereits gekauftes Tanning-Material oder Eintrittskarten) sind vom Athleten in voller Höhe zu erstatten, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
§ 7 Absage oder Ausfall der Veranstaltung / Höhere Gewalt
(1) Wird die Wettkampfveranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, verschoben oder fällt die Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Auflagen, extreme Unwetter) aus, wird die Auftragnehmerin von der Leistungspflicht frei.
(2) Bereits erbrachte Teilleistungen oder nicht erstattungsfähige Drittkosten sind in diesem Fall vom Athleten zu tragen. Das Honorar reduziert sich auf den Wert der bereits erbrachten Vorbereitungsleistungen.
§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Wettkampfergebnisse: Eine Haftung für Wettkampfergebnisse, Platzierungen, Punkte, körperliche Veränderungen, Formverluste oder Entscheidungen von Kampfrichtern, Coaches oder Veranstaltern ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Allergische Reaktionen: Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen auf verwendete Kosmetika, Tanning-Produkte, Glossing oder Öle, sofern der Athlet bestehende Allergien nicht vorab schriftlich mitgeteilt hat.
§ 9 Datenschutz & Foto-/Medienrechte
(1) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
(2) Werden im Rahmen der Betreuung Fotos oder Videos vom Athleten erstellt (z. B. für Social Media oder Marketing von Athlete Backstage Support), erfolgt dies nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Athleten (Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO / § 22 KUNSTURHG).
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Athlete Backstage Support (Oettingen i.Bay.).